User75142 01.02.2009 00:55
Der mündliche Vertrag greift, ist allerdings unter Umständen schwerer nachzuweisen. Fernsehemfang ist soweit ich weiss ein Grundbedarf und muss ermöglicht werden. Allerdings reicht da wohl der Empfang eines Senders schon aus und das hilft Euch wohl auch nicht unbedingt weiter, wenn Ihr nicht NUR Nachrichten auf einem der Dritten Programme schauen wollt. Wenn der Fernsehemfang in den Betriebskosten enthalten ist, dann könnt Ihr die monatlichen Vorauszahlungen wohl nach schriftlicher Ankündigung kürzen. Vielleicht erhöht das den Druck auf den Vermieter? Ggf. solltet Ihr mal beim Mieterschutzbund nachfragen, was die dazu meinen und dann nochmal mit der Vermieterin sprechen.