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Tray hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein Problem.
Ich habe bis vor kurzen mit jemandem zusammen gewohnt, der finaziell ein Wrack war. Zum Schluss hat er die Mahnung für die Miete versteckt, so das ich nicht intervenieren konnte und hielt dann die fristlose Kündigung in der Hand.
Der Auszug ging mit viel Streit und einiger Schriflicher Zusicherungen meines Exmitbewohners einher.
Er hat einen Teil seiner Mietschulden (ich kann beweisen dass es seine Miete ist, die fehlte) bezahlt, nun sind noch 120 Euro offen. Ich weiß, dass eigentlich ich die bezahlen muss, weil wir Gesamtschuldner sind, allerdings ist da ja noch die relativ geringe Kaution von insgesamt 360 Euro. Nach abzug der Forderungen durch den Mieter sind nun noch 240 Euro über.
Diese 2hundert euro will mir der Vermieter nicht auszahlen, weil er die Erlaubnis meines Exmitbewohners dazu brauch. selbst wenn es nur die hälfte der Kaution wäre, würden sie das benötigen.

Ist dies unter folgenden bedingungen rechtens?

1. Mein Ex-Mitbewohner hat mich betrogen (Ein Anwalt sagt, das er den Tatbestand des Betruges erfüllT)
2. Ich kann durch Kontoauszüge beweisen, das mir die komplette Kaution gehört
3. ich habe eine schriftliche zusicherung, dass mein Ex-Mitbewohner an allem Schuld ist, und die Schulden seine sind, und ich meine Miete bis auf den letzen Ct, bezahlt habe.

Stichwörter: gesamtschuldner + kaution + wg

0 Kommentare zu „Fristlose Kündigung durch Miestsäumnis einer der beiden Hauptmieter”

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