rhw
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Unsere Mietverträge beinhalten folgenden Passus :
An den Kosten kleinerer Instandhaltung und Reparaturen, die während der Mietdauer erforderlich werden, hat sich der Mieter im Einzelfall bis max. 75 Euro zu beteiligen...[/quote:f5b63]
Hallo,
das heisst/meint aber nicht, dass etwa die Mieter jeweils 75 Eus zu einer Reparatur von vielleicht einigen Hundert Eus beizutragen haben. Und auch nicht, dass man für Reparaturen von Schäden aufkommt, die man nicht selbst verursacht hat. Die Instandhaltung dürfte zunächst voll in Vermieterverantwortung stehen, es sei, ein Verursacher ist direkt feststellbar und hat die Mietsache nicht 'normal gebraucht'.
MfG
rhw