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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgender Fall :

Mein Vermieter wird durch einen Mieter auf eine Abflussverstopfung ( Hausanschluss, gesamte Wohnhaus ) aufmerksam gemacht, welche mein Vermieter umgehend durch den Einsatz einer "Spezialfirma" beheben lässt.
Am selben Tag findet sich ein Schreiben an alle Mieter unseres Wohnhauses in jedem Briefkasten.

Auszug:
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.....daher wurde es notwendig, eine Spezialfirma zur Beseitigung der
Verstopfung zu beauftragen, deren Kosten auf alle Mieter umgelegt wird !
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Unsere Mietverträge beinhalten folgenden Passus :
An den Kosten kleinerer Instandhaltung und Reparaturen, die während der Mietdauer erforderlich werden, hat sich der Mieter im Einzelfall bis max. 75 Euro zu beteiligen.

Es stellt sich nun für uns die Frage ob es sich bei denn entstanden Kosten
um Instandhaltungskosten oder Betriebskosten handelt und für unsere Wohngemeinschaft viel wichtiger, müssen wir zahlen ???????????

Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar !!!!!

1 Kommentar zu „Hilfe : Kostenübernahme für Beseitigung Abflussverstopfung”

rhw Experte!

...

Unsere Mietverträge beinhalten folgenden Passus :
An den Kosten kleinerer Instandhaltung und Reparaturen, die während der Mietdauer erforderlich werden, hat sich der Mieter im Einzelfall bis max. 75 Euro zu beteiligen...[/quote:f5b63]

Hallo,

das heisst/meint aber nicht, dass etwa die Mieter jeweils 75 Eus zu einer Reparatur von vielleicht einigen Hundert Eus beizutragen haben. Und auch nicht, dass man für Reparaturen von Schäden aufkommt, die man nicht selbst verursacht hat. Die Instandhaltung dürfte zunächst voll in Vermieterverantwortung stehen, es sei, ein Verursacher ist direkt feststellbar und hat die Mietsache nicht 'normal gebraucht'.

MfG
rhw

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