Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ihr! Brauch dringend euren Rat.
Mein Freund hat die fristlose Kündigung bekommen wegen Mietrückständen. Letztes WE haben wir die Wohnung geräumt. Der Vermieter hat gesagt besenrein. Wir haben alles ordnungsgemäß geputzt. Als mein Freund allerdings in die Wohnung eingezogen ist vor knapp 3 Jahren musste er selber erstmal die Möbel vom Vormieter rauswerfen. Es wurde nicht gestrichen, der Keller ist bis jetzt immer noch voll von den Vormieter. Die Küche (wenn man das überhaupt so nennen kann) ist mega alt und versifft war aber schon drinne. Der Vermieter verlangt jetzt das er den Keller räumt, die Küche rauswirft und streichen soll, wenn er es nicht macht läßt er ein Maler und Container kommen und schickt ihm dann die Rechnung. Das kann er doch garnicht machen, oder? Man soll die Wohnung so verlassen wie man sie angetroffen hat. Als er eingezogen ist gab es nicht mal ein Übernahmeprotokoll. Mein Freund hat deshalb auch keine Kaution bezahlt aber im Mietvertrag steht drinne 2MM. Schwarz auf weiß. Demnach könnten wir ja verlangen das er die kaution mit den Schulden verrechnet.
Stichwörter: Ärger + großen + vermieter

2 Kommentare zu „Großen Ärger mit Vermieter”

FischkoppStuttgart Experte!

Nicht ganz einfach die Sache!

1. Können sie Beweisen, das der Müll im Keller und die Küche VOR Mietbeginn vorhanden waren, schriftliche Übergabeprotokoll????

2. Können Sie beweisen, das sie NUR besenrein übergeben mussen?? Zeugen!!!!!!!!!

3. Suchen sie sich Rat bei z.b. Mieterbund! Hier ist die erstberatung meist kostenlos.

Gast Experte!

Es zählt immer alles nur was schriftlich vereinbart wurde.

Steht im Mietvertrag "besenrein" ?
Steht im Mietvertrag Streichen/Malern, Küche, etc. ?
Nein ?
-> Nix machen!

Steht Kaution im Mietvertrag aber keine gezahlt ?
Na dann zählt eigentlich der Mietvertrag.

Würde echt mal Anwalt von Mieterverein fragen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.