Susanne
Wenn Du kündigst, dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ist bei Dir im MV angegeben, dass die Frist abhängig von der Mietdauer ist, so gilt das nicht mehr.
Hier tritt nun:
§ 545
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
in Kraft.
Wenn Deine Kündigung bis zum 3. Werktag, das ist in diesem Fall der 4. Oktober, beim Vertragspartner ist, kannst Du fristgerecht zum 31.12. kündigen.
dripple
Na, das ist ja hier ein Service!
Danke für die schnelle und fundierte Antwort!
Ich war nur verunsichert wegen des "Vorbehaltes" den mein Vermieter ausgesprochen hat. Denn man hat mir erklärt das auf diese Weise der Vermieter mich trotzdem jederzeit zum Monatsende "vor die Tür setzen" kann. Das hätte aber im Umkehrschluss dann doch bedeutet das ich auch zum Monatsende kündigen kann. Und wenn man keine Ahnung hat sollte man besser die Leute fragen die sich damit auskennen! <!-- s --><!-- s -->