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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Erst mal ein "Hallo" in die Runde von einem Neuling (von denen es ja, Themenbedingt) hier so einige gibt.

Ich möchte, verzeiht die Unhöflichkeit, direkt zu meinem "Problem" kommen.

Hier in Stichworten der Sachverhalt:
- Wohnung wurde vor ca. 18 Monaten fristlos gekündigt wegen Mietrückstand
- Rückstand wurde ausgeglichen
- Wohnung wurde weiter von mir und meiner Lebensgefährtin bewohnt (unter Vorbehalt seitens der Hausverwaltung). Es gibt keinen Schriftwechsel das der Vertrag wieder regulär eingesetzt ist.
- Im August diesen Jahres wurde meine Mitmieterin aus dem Mietvertrag "gestrichen", es gab ein eine Ergänzung zum Mietvertrag seitens Hausverwaltung/Vermieter das ich nun der alleinige Mieter bin.

Jetzt meine Frage: Welchen Status habe ich eigentlich in diesem Mietverhältniss? Ist durch die Ergänzung des Mietvertrages der Mietvertrag wieder regulär eingesetzt? Damit würden ja auch alle Kündigungsfristen wieder gelten, oder nicht?

Hintergrund: Ich will jetzt die Wohnung regulär kündigen und frage mich jetzt mit welchen Fristen ich zu rechnen habe.

Liebe Grüße!
Stichwörter: fristlose + kündigung + reguläre + bewohnt + weiter

2 Kommentare zu „Fristlose Kündigung, weiter bewohnt, reguläre Kündigung: Fri”

Susanne Experte!

Wenn Du kündigst, dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Ist bei Dir im MV angegeben, dass die Frist abhängig von der Mietdauer ist, so gilt das nicht mehr.
Hier tritt nun:
§ 545
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

in Kraft.

Wenn Deine Kündigung bis zum 3. Werktag, das ist in diesem Fall der 4. Oktober, beim Vertragspartner ist, kannst Du fristgerecht zum 31.12. kündigen.

dripple

Na, das ist ja hier ein Service!

Danke für die schnelle und fundierte Antwort!

Ich war nur verunsichert wegen des &quot;Vorbehaltes&quot; den mein Vermieter ausgesprochen hat. Denn man hat mir erklärt das auf diese Weise der Vermieter mich trotzdem jederzeit zum Monatsende &quot;vor die Tür setzen&quot; kann. Das hätte aber im Umkehrschluss dann doch bedeutet das ich auch zum Monatsende kündigen kann. Und wenn man keine Ahnung hat sollte man besser die Leute fragen die sich damit auskennen! <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

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