Baba
habe einige fragen. Habe eine fristlose kündigung von meinen vermieter bekommen, weil ich 2 monats mieten nicht zahlen konnte weil ich kein geld von arbeitsamt bekommen habe. habe eine frist bekommen das ich zum 27.04 zahlen soll wenn ich nicht zahle werde ich zum 30.04 fristlos gekündigt. da ich kein geld bis zum 27.04 bekommen habe habe ich die wohnung geräumt und renoviert. habe am 30.04 meine schulden beglichen mit den geld meiner eltern. nun habe ich ein schreiben bekommen das ich die schlüssel wieder holen kann weil ich den mietvertrag wieder hergestellt habe weil ich das geld bezahlt habe. nun ist meine frage ist das rechtens das ich jetzt die drei monate kündigungs frist einhalen muß? Muß ich weiter z7ahlen obwohl ich keine schlüssel habe?
fin
zu max muster: Sie können sogar die Miete mindern, wenn Ihr Bad nun nicht mehr aussieht wie ein unversehrtes Bad. Sie müssen das nicht hinnehmen. Schriftlich beim Vermieter bemängeln mit Fristsetzung (ca. 4 Wochen) Wenn er nicht reagiert einen Anwalt aufsuchen und Fotos vom Bad mitnehmen, damit er den Mietminderungsbetrag einschätzen und dem Vermieter mitteilen kann.
fin
@ Baba: Wenn Sie die Schlüssel abgegeben hatten, die Wohnung geräumt und sogar renoviert haben, haben Sie der fristlosen Kündigung zugestimmt.
Wenn Sie dort nicht mehr wohnen wollen, dann holen Sie die Schlüssel nicht mehr ab, denn damit kommen Sie wieder in den Besitz der Wohnung und können zur Mietzahlung veranlasst werden. Etwas anderes wäre es wenn Sie die ganze Zeit und jetzt immer noch im Besitz der Schlüssel gewesen wären.
Verlangt der Vermieter nun weiter Miete und Sie wollen dort definitiv nicht mehr einziehen, so werden Sie wohl ein Schreiben eines Anwaltes aufsetzen lassen müssen.