Susanne
Vertragsgemässer Zustand: hat die Wohnung zum Zeitpunkt der Besichtigung bzw. Vertragsabschluß keine Fußleisten zählen die auch nicht zum vertragsgemässen Zustand.
Ghostraider
Tja, leider ist es so das jeder spart auch die Häuslebauer. Esist keine Pflicht die Wohnung mit Fußleisten auszustatten und es werden immer mehr Wohnungen ohne ausgestattet.
Anderseits ist die Wohnung wie gesehen übernommen worden. Der Mieter kann natürlich sich da Fußleisten annageln, (was keine bauliche Veränderung der Mietsache ist)und die bei Auszug wieder entfernen oder auch drin lassen.
Ghostraider
Werner1
Selbst wenn keine Auslegeware vorhanden wäre ist es wie bei der Besichtigung vorgefundene Ausstattung ein vertragsgemäßer Zustand. Der Mieter kann ja auch nicht bemängeln das keine EBK vorhanden ist. Beachte einfach was notwendige oder nichtnotwendige Ausstattung ist. Z.B. wäre fehlende Wasserinstallation in Küche und Bad notwendige Ausstattung, keinesfalls Fußleisten.
spidergirl86
VORSICHT mit den fußleisten! ist es laminat oder teppich? wenn es laminat ist, sei bloß vorsichtig (siehe meinen bericht "komlizierte geschichte"