Susanne
Bitte den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen. Im Bezug auf die Schönheitsreparaturklauseln hat sich in der Rechtssprechung in den letzten Jahren viel getan, sodass möglicherweise diese Klauseln nichtig sind. Das kann aber rechtssicher nur durch einen Fachanwalt beantwortet werden.
Grundsätzlich kann man sagen:
-Ohne Klausel im Mietvertrag hat der Mieter keine Recht auf eine Nachmietergestellung.
-Der VM kann sich bezüglich der Überlegung, einen Nachmieter anzunehmen oder abzulehnen 3 Monate Zeit lassen
-Der VM kann natürlich die Wohnung zu einen anderen Mietpreis anbieten. Hier bestimmten bei Neuvermietung Angebot und Nachfrage den Markt.
-Auch wenn eine Klausel im Mietvertrag ungültig wäre, die das weiss streichen bei Auszug verlangt. Das Streichen der Wohnung mit grellen, exzentrischen Farben geht darüber hinaus und wird als Schaden angesehen, den der Mieter entfernen muss.