Balkonexperte 04.03.2011 18:51
So lange das Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, ist dagegen nichts zu machen. Das muss man erdulden.
Bladder 05.03.2011 09:56
Nun, es gibt schon Möglichkeiten einem solchen Mietmangel zu begegnen:
z.B.: 20 % Mietminderung wegen Zigarettenrauch aus darunter liegender Wohnung
Amtsgericht Braunschweig unter Aktenzeichen 113 C 3869/92
Vielleicht hilft es, wenn man dem Vermieter dieses und andere Urteile bekannt macht.