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Blacksun hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche dringend Eure Hilfe. Ich wohne in einer Mietwohnung und habe grossen Ärger mit meinem Vermieter. Erst mal vorweg, ich bin selber Krank, habe eine Zwangsneurose und bin daswegen Frührenter. Mein Problem durch meine Krankheit ist halt, das ich niemanden in meine Wohung lassen kann ohne grosse Konsequenzen dadurch zu erleiden.
Da es dadurch mit meinem Vermieter schon viel ärger gab ( obwohl er in den letzten 2,5 Jahren nur einmal rein wollte ) hatte ich beschlossen hier auszuziehen. Meine Kündigungsfrist läuft noch bis zum 15.3. und dann bin ich hier raus.
Gerade eben habe ich über einen dritten Erfahren ( ich war anscheind nicht erreichbar ), das der Vermieter morgen mit möglichen Nachmietern die Wohnung besichtigen möchte und ich die Tür aufmachen muss. Nach normalen Recht, hat er schon das Recht dazu die Wohung zu betreten. Nur halt nicht ohne vorrige schriftliche Ankündigung und nicht am Wochenende ( so steht es im Internet ). Aber wie sieht das aus wenn er morgen mit einem vielleicht vorhandenen Zweitschlüssel einfach reinkommt ? Wie verhält sich das mit meiner Krankheit, könnte die über dem Recht des Vermieters stehen ? Die Konsequenzen für das Eintreten wären wirklich verherrend für mich, es ist ja auch eine eingetragene Krankheit die durch einen Atest auch bewiesen werden kann.
Noch was, diese Wohnungsbesichtigung ist eh nur eine Farse. Der Vermieter weiss von meiner Krankheit, zieht aber dauernd darüber her und beleidigt mich sogar. Seit dem ich hier wohne wurde noch nie eine Wohnungsbesichtigung vollführt wenn noch jemand drin wohnte. Hier sind halt oft Wohnungen frei. Und über mir ist genau die gleiche Wohnung auch noch mal frei, die ist 1:1 identisch.
Ich hoffe mir kann einer helfen, nicht das der morgen mit der Polizei hier rein kommen will.

1 Kommentar zu „Vermieter Einlass”

Berthelstal Experte! 22.01.2010 17:20

Rechtlich kann der Vermieter, wenn er Ihnen das rechtzeitig ankündigt, mit Interessenten die Wohnung besichtigen. Ihre Krankheit kann leider dieses Recht nicht einschränken.

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