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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wie verhält es sich, wenn ein Mieter nach Jahren aus einer Wohnung auszieht zu der ein Garten gehört hat. Muss der Garten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden ? In unserem Fall wurden auch
Obstbäume gepflanzt und Hecken gesetzt. Allerdings erst nach Rücksprache
mit dem Vermieter, der damals noch "freie Hand" zusagte. Jetzt möchte der Vermieter, dass bei Auszug alle Hecken entfernt und die Obstbäume etc gefällt werden. Kann das sein ?
Liebe Grüße

1 Kommentar zu „Gartenpflege/Nutzung/Auszug”

Susanne Experte!

Ja, der VM hat Anspruch auf Rückbau.
Vielleicht kann er darauf hingewiesen werden, dass sein Garten dadurch an Wert verliert.

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