Rano
Nun mal ehrlich! Du kannst doch selbst nachvollziehen, dass und wobei sich Dein VM verrechnet hat.
Sicherlich könntest Du Dich diesbezüglich nun querstellen, da die nachträglich gestellte Forderung nicht rechtens ist. Aaaaber: Wieso willst Du ihm die für Dich unbestritten entstandenen Kosten nicht erstatten??
Anders sieht es bei Deinen anderen Kritikpunkten aus:
Findest Du Punkte, die z.B. auf zuvielen m² basieren, dann fordere zurück, was deinem VM nicht zusteht.
fin
Die Erhöhung der Vorauszahlung haben Sie ja erst ab 01.01.05 geleistet, der Vermieter aber hat diese Ihnen schon in 2004 aus Versehen gutgeschrieben. So verstehe ich das. Damit müssten Sie die Differenz ausgleichen.