Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr,

ich habe ein kleines Problem:

Mit Datum vom 10.12.2004 (allerdings sicher im 11/2005 erhalten) bekam ich die Betriebskostenabrechnung für 01-12/04. Da ergab sich eine Gutschrift zu meinen Gunsten von ca. 140 €.
Am 17. Februar 2006 erhielt ich dann eine Zahlungserinnerung über meine Gutschrift. Daraufhin teilte ich meinen Vermieter mit, dass es sich nach seiner Betriebskostenabrechnung um eine Gutschrift zu meinen Gunsten handelte und ich die Überweisung bis zum 01.03.06 wollte. Am 21.02.2006 schrieb mein Vermieter dann, dass sie nochmals alles geprüft haben und feststellen mussten, dass sie mir eine zu hohe Vorauszahlung abgezogen haben. Nun verlangt er eine Nachzahlung von 340,00 €. Mein Vermieter hat mir wirklich eine erhöhte Vorauszahlung abgezogen, die ich allerdings erst ab 01.01.05 geleistet habe. Muss ich diese 340,00 € jetzt nachzahlen, oder zählen auch hier schon die 12 Monate? Es ist ja nicht mein Verschulden, dass er den Fehler gemacht hat. Bereits in meiner Betriebskostenabrechnung für 2003 hat er bei mir bei 2 Positionen eine zu hohe Quadratmeterzahl abgerechnet, die ich somit zu viel bezahlt habe. Eine Korrektur habe ich damals allerdings nicht vorgenommen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. Ist doch nicht wenig Geld.

2 Kommentare zu „Nachforderung nichtgeleisteter Vorauszahlung”

Rano Experte!

Nun mal ehrlich! Du kannst doch selbst nachvollziehen, dass und wobei sich Dein VM verrechnet hat.
Sicherlich könntest Du Dich diesbezüglich nun querstellen, da die nachträglich gestellte Forderung nicht rechtens ist. Aaaaber: Wieso willst Du ihm die für Dich unbestritten entstandenen Kosten nicht erstatten??

Anders sieht es bei Deinen anderen Kritikpunkten aus:
Findest Du Punkte, die z.B. auf zuvielen m² basieren, dann fordere zurück, was deinem VM nicht zusteht.

fin Experte!

Die Erhöhung der Vorauszahlung haben Sie ja erst ab 01.01.05 geleistet, der Vermieter aber hat diese Ihnen schon in 2004 aus Versehen gutgeschrieben. So verstehe ich das. Damit müssten Sie die Differenz ausgleichen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.