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pasubio hat diese Frage gestellt
Hallo Capo,
Nach dem Austausch der defekten Gastherme und der erfolgten Beteiligung mit 11% an den Kosten kann nach Ihrer darstellung der Vermieter keine Aufwendungen für veraltete und verostete Kosten für den Einbau neuer Heizkörper vom Mieter verlangen.
Hier meine Frage: Gilt das auch für den Autausch eines kaputten Heizkörperthermostats???
(Weiterführende Arbeiten können nicht eingerechnet werden. zB der austausch von Heizkörpern, weil die schon rosten..Das wäre dann widerrum Instandsetzung ist somit komplett vom Vermieter zu tragen.)

2 Kommentare zu „Gastherme und Heizkörper”

Balkonexperte Experte! 28.04.2011 08:29

Wer ist Capo, jemand von Ihrem Stammtisch?

Bladder Experte! 28.04.2011 13:37

Bei dem Austausch einer defekten Gastherme gibt es keine Beteiligung eines Mieters.
Diese angesprochenen 11% sind nur zulässig bei einer Modernisierung.

Neben den Modernisierungskosten gleichzeitig anfallende Instandsetzungskosten sind deutlich nachvollziehbar abzugrenzen und von den angegebenen Gesamtkosten abzuziehen, wobei eine Vergleichsrechnung zwischen den Kosten einer bloßen Instandsetzung und den tatsächlich entstandenen Kosten vorzunehmen ist. Die Abrechnung undefinierter Prozentsätze genügt den Anforderungen nicht (LG Potsdam 25. Mai 2000 Az.11 S 190/99). Zu den Instandsetzungskosten gehören auch die Kosten für eine eventuelle Erneutung des Bodenbelages oder Wandanstrich inklusive Tapeten.

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