Balkonexperte 28.04.2011 08:29
Wer ist Capo, jemand von Ihrem Stammtisch?
Bladder 28.04.2011 13:37
Bei dem Austausch einer defekten Gastherme gibt es keine Beteiligung eines Mieters.
Diese angesprochenen 11% sind nur zulässig bei einer Modernisierung.
Neben den Modernisierungskosten gleichzeitig anfallende Instandsetzungskosten sind deutlich nachvollziehbar abzugrenzen und von den angegebenen Gesamtkosten abzuziehen, wobei eine Vergleichsrechnung zwischen den Kosten einer bloßen Instandsetzung und den tatsächlich entstandenen Kosten vorzunehmen ist. Die Abrechnung undefinierter Prozentsätze genügt den Anforderungen nicht (LG Potsdam 25. Mai 2000 Az.11 S 190/99). Zu den Instandsetzungskosten gehören auch die Kosten für eine eventuelle Erneutung des Bodenbelages oder Wandanstrich inklusive Tapeten.