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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

hätte da ein paar Fragen zu den Nebenkosten. Ich bin am 15.6.2004 in eine Wohnung gezogen. Im Juli 2005 habe ich eine NK Abrechnung bekommen, die vom 15.6.- bis 31.12.04 galt.

Jetzt haben wir Februar 2007, ist die NK Abrechnung 2005 schon verjährt oder darf der Vermieter noch bis Juli 2007 abrechnen, weil er die allererste Abrechnung im Juli und für ein halbes Jahr gemacht hat?

Ich habe nämlich heute beim Vermieter nachgefragt wo die Abrechnung bleibt, weil ich letztes Mal eine Rückerstattung von 175 euro für ein halbes Jahr bekommen habe... Diesmal sagte der Vermieter er wollte mir die Abrechnung noch nicht zumuten, weil durch ein neues Gartenpflege Unternehmen die Gartenkosten explodiert sind

Ist das erlaubt dass die Eigentümer der Wohnungen einfach einen superteuren Gartendienst beauftragen und dann auf die Mieter abwälzen?

Danke für zahlreiche Antworten
Stichwörter: gesuchtnk + hilfe + abrechnung

2 Kommentare zu „Hilfe gesucht!NK Abrechnung 2005”

Der_Mario Experte!

Nach Ende des Abrechnungszeitraums (meistens ist das das Kalenderjahr, es kann aber auch abweichen) hat der Vermieter ein Jahr Zeit für die Abrechnung.
In deinem Fall dürfte aber der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entsprechen. Folglich dürfen Posten, die vor dem 01.01.06 liegen, nicht mehr abgerechnet werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Er dürfte also in diesem Fall nicht das erstbeste Unternehmen beauftragen, sondern muss sich nach einem günstigen umsehen.

Berni911 Experte!

Hi,

es wurde hier zwar schon 100 mal geschrieben, dass der VM zur Abrechnung verpflichtet ist und das wenn er das binnen Jahresfrist nicht macht, seine Ansprüche auf Nachzahlungen verfallen, die vom Mieter zu erwarteden Guthaben aber weiterhin ausgezahlt werden müssen.

Also, BKA 2005 einfordern, wie üblich schriftlich und wenn Nachzahlung drauf steht, in Müll damit, ansonsten Auszahlung mit Fristsetzung des Guthabens.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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