Der_Mario
Nach Ende des Abrechnungszeitraums (meistens ist das das Kalenderjahr, es kann aber auch abweichen) hat der Vermieter ein Jahr Zeit für die Abrechnung.
In deinem Fall dürfte aber der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entsprechen. Folglich dürfen Posten, die vor dem 01.01.06 liegen, nicht mehr abgerechnet werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Er dürfte also in diesem Fall nicht das erstbeste Unternehmen beauftragen, sondern muss sich nach einem günstigen umsehen.
Berni911
Hi,
es wurde hier zwar schon 100 mal geschrieben, dass der VM zur Abrechnung verpflichtet ist und das wenn er das binnen Jahresfrist nicht macht, seine Ansprüche auf Nachzahlungen verfallen, die vom Mieter zu erwarteden Guthaben aber weiterhin ausgezahlt werden müssen.
Also, BKA 2005 einfordern, wie üblich schriftlich und wenn Nachzahlung drauf steht, in Müll damit, ansonsten Auszahlung mit Fristsetzung des Guthabens.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->