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Kalli2011 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe eine Wohnung zum 01.10 2011 angemietet ( Mietvertrag unterschrieben ) bei der Renovierung stellte ich fest, das unter einer Tapetenschicht schwarzer Schimmel auf über ca. 5qm war. Ich kündigte die Wohnung fristlos. War so aber nicht möglich, da der Vermieter die Möglichkeit haben muß den Mangel zu beseitigen. Daraufhin kündigte ich die Wohnung laut Mietvertrag nach 3 Monaten zum 31.12.2011.
Denn ich bekomme Atemprobleme wenn ich nur an den Schimmel denke.
So, Vermieter hat den Schimmel beseitigt und die Wohnung zum 01.12.2011 weitervermietet. eine Kaltmiete + Betriebskosten für Oktober habe ich schon bezahlt obwohl ich die Wohnung nicht nutze. Nun ist aber schon der Nachmieter am renovieren und der Vermieter möchte von mir noch die volle Miete für November, ich habe keinen Zugang mehr zu der Wohnung. Bin ich verpflichtet die volle Novembermiete + Betriebskosten zu zahlen?
Besten Dank schon mal für Antworten

2 Kommentare zu „gekündigte Wohnung”

Berthelstal Experte! 24.11.2011 17:20

Eine fristlose Kündigung wegen des Schimmels wäre formal vorerst nicht möglich gewesen.
Daraufhin hätten Sie fristgerecht ab 1.11. zum Monatende 31.1. kündigen können, aber nicht zum 31.12.
Da Ihr Vermieter aber die Wohnung breits am 1.12. schon wieder weitervermieten konnte, sind Sie von der Mietzahlung für Dezember und Januar befreit.
Die offene Mietzahlung ist rechtens.

Bladder Experte! 25.11.2011 07:15

Zur Ergänzung:

Schimmel ist ein Mietminderungsgrund. Dazu § 536 BGB.
In welchem Umfang, ist von der Beeinträchtigung des Wohnwertes abhängig. Im Netz gibt es Mietminderungstabellen, die man sich anschauen sollte.

Generell zur Mietminderung:
- Sie tritt per Gesetzt ein und ist sofort anwendbar, wenn man den Mangel dem Vermieter gemeldet hat. Sie gilt vom Tage der Meldung bis zur Behebung des Mangels.
- Keine Wartezeit o.ä.!
- Sie wird prozentual von der Bruttomiete gerechnet.
- Die Beweislast liegt beim Mieter.

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