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Krankenhaustrinkgeld nicht absetzbar

Trinkgelder, die ein Patient an das Krankenhauspersonal zahlt, sind keine „zwangsläufig“ entstehenden Krankheitskosten und können daher nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.

Urteil des BFH vom 30.10.2003
III R 32/01
Pressemitteilung des BFH

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