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mieterdesjahres hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich würde gerne umziehen und hab auch mehrere whg schon besichtigt.
Die Whg die es werden soll hat nur ein paar kleine schönheitsfehler. Da bin ich mir nicht so sicher ob der vermieter diese behben muss kommt nun meine Frage.

Die Fenster in der Whg sind stark Gelb denke vom Nikotin.
Die Türen sind alle samt unterschiedlich zb. whz Tür ist grau küche braun usw.

sind die Mängel vom vermieter zu beheben oder muss ich diese selbst beheben?
Es handelt sich um eine Wohnungsbaugesellschaft als vermieter.

Danke im vorraus.

MfG Jan

5 Kommentare zu „Gelbe Fenster und unterschiedliche Türen”

Balkonexperte Experte! 13.04.2011 15:05

Haben Sie die Gesellschaft/Verwaltung auf diese Dinge aufmerksam gemacht? Die unterschiedlichen Farben bei den Türen wäre Sache des Vormieters gewesen.

Und gegen nikotingelbe Fensterrahmen hat die Putzmittelindustrie 97 verschiedene Produkte kreiert.

Wenn der zukünftige Vermieter aber nicht will, sollten Sie sich nach einer anderen Wohnung umschauen.

Berthelstal Experte! 13.04.2011 18:45

Sie mieten eine Wohnung in dem Zustand wie sie ist. Nachträglich können Sie deswegen keine Mängel mehr geltend machen; es sei den Sie haben sich das im Mietvertrag vorhalten lassen.
Wenn Ihnen das nicht gefällt, verzichten Sie lieber.

Bladder Experte! 14.04.2011 05:56

Berthelstal ist zuzustimmen.

Es gäbe nur die Möglichkeit mit dem Vermieter die Anmietung von einer Renovierung abhängig zu machen. Ob der Vermieter allerdings darauf eingeht ist zweifelhaft. Aber es besteht die Möglichkeit, dass der Vormieter oder der Verursacher dieser unschönen Ansicht vom Vermieter zur Rechenschaft gezogen wird.

mieterdesjahres 14.04.2011 07:55

Danke für eure Antworten. Hab heute abend einen Termin mit dem Vermiter vllt kommen wir ja zusammen auf eine Lösung.
Über den weiteren Verlauf werde ich natürlich schreiben.

PS: Es sind Holzfenster die Lackiert werden müssten oder gibts auch da was in sachen Chemie zur Reinigung?

Bladder Experte! 14.04.2011 09:26

Nochmals der Hinweis:

Über den jetzigen Zustand brauchen Sie normalerweise nicht zu verhandeln. Das ist allein Angelegenheit des Vermieters.

Was aber nicht vergessen werde sollte, ist das Übernahmeprotokoll! Seien Sie pingelig und nehmen Sie den kleinsten Mangel auf.
Vergessen Sie nicht die Unterschrift des Vermieters und wenn möglich noch die Unterschrift eines Zeugen.

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