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clarissa hat diese Frage gestellt
das mietshaus, in dem ich wohne, wurde verkauft
zum 24. soll ich eine mieterhöhungforderung
akzeptieren. bisher. miete war 636 und soll ab dann 713 Euro betragen. laut mietspiegel.de ist das nach den wohnungsmerkmalen: fluglärm, verkehrsschneise, nicht hochwert. bodenbelag, (nur alte doppelfenster?) zu viel. ich habe also widerspr. eingereicht. nun teilt man mir ganz allgemein mit, dass man meine einschätzung nicht teilt, fordert eine teilzustimmung und droht mit einer zustimmungsklage.
meine idee einer reaktion...
um konkrete beantwortung meiner einschätzung bitten, teilzustimmung anbieten... und müssen nicht auch drei gleichwertige referenzwohnungen benannt werden???
hat jemand noch eine (bessere) idee ?
oder sollte ich einfach akzeptieren ?
vielen dank
c.

2 Kommentare zu „mieterhöhungsverlangen”

Ghostraider Experte!

Wenn ich richtig liege darf nach Verkauf die Miete ein Jahr nicht erhöht werden. (nicht steinigen wenn es nicht stimmt)
Lassen Sie den Vermieter doch drohen und unterschreiben Sie auch keine Teilzustimmung sondern wenn der eine Mieterhöhung will und Sie stimmen nicht zu muss er diese Einklagen.
Ob er damit dann durchkommt steht auf einem anderen Blatt Papier.

Gruß
ghost

clarissa

und wer bezahlt am ende die kosten für die klage.... im falle, dass der richter selbst hausbesitzer ist???

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