Ghostraider
Wenn ich richtig liege darf nach Verkauf die Miete ein Jahr nicht erhöht werden. (nicht steinigen wenn es nicht stimmt)
Lassen Sie den Vermieter doch drohen und unterschreiben Sie auch keine Teilzustimmung sondern wenn der eine Mieterhöhung will und Sie stimmen nicht zu muss er diese Einklagen.
Ob er damit dann durchkommt steht auf einem anderen Blatt Papier.
Gruß
ghost
clarissa
und wer bezahlt am ende die kosten für die klage.... im falle, dass der richter selbst hausbesitzer ist???