Gast hat diese Frage gestellt
wir haben vor kurzem ein Haus gekauft und sind am 1.9.04 auch eingezogen
Zur Zeit hängen wir aber noch an unserer Mietswohnung fest. Und hier liegt das Problem. Der Vermieter hat mit uns einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Miebeginn war der 15.3.2003. Jedoch hat er eine Zusatzklausel in den Text handschriftlich zugefügt, die eine Kündigung vor Ablauf von zwei Kalenderjahren ausschliesst. Die neue Mietreform besagt, dass die grundsätliche Kündigungsfrist bei unbefristeten Verträgen 3 Monate ist. Jede andere Frist, die für den Mieter nachteilig ist, ist nichtig.
Bleibt die drei monatige Kündigungsfrist bestehen?
Was bedeutet der Zusatz „nicht vor Ablauf von zwei Kalenderjahren? Ein Kalenderjahr geht immer vom 1.1 bis zum 31.12. Würde heissen, dass am 31.12.04 das zweite Kalenderjahr abgeschlossen ist.
Wer kann mir helfen?