smile30625 31.08.2009 17:50
Hallo,
da irrt der neue Eigentümer. Bei Eiegentumswechsel tritt der Erwerber für den Veräußerer in den Mietvertrag ein und übernimmt ALLE Rechte und Pflichten. Das gilt auch für Zusatzvereinbarungen wie eine Untervermietungsgestattung.
Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn Sie zu Beweiszwecken die Untervermietungszustimmung des alten Vermieters schriftlich hätten oder sich eine solche nachträglich ausstellen lassen.
Viele Grüße
smile