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finella hat diese Frage gestellt
ich bewohne seit 11 jahren eine 220m² große wohnung und vermiete seit jahren einen teil der wohnung unter. die wohnung besitzt 2 eingänge, der von mir bewohnte teil ist 170m² groß, der rest war bis vor 2 monaten untervermietet. vor 5 monaten wurde das haus verkauft und der neue vermieter behauptet, ich bräuchte von ihm eine neue genehmigung und will mir diese - wenn überhaupt - nur dann erteilen, wenn ich einen untermietzuschlag von 67 euro zahle (wegen erhöhter abnutzung).
meine frage: gilt die alte genehmigung weiter?

1 Kommentar zu „genehmigung zur untervermietung auch nach hausverkauf weiter gültig??”

smile30625 Experte! 31.08.2009 17:50

Hallo,

da irrt der neue Eigentümer. Bei Eiegentumswechsel tritt der Erwerber für den Veräußerer in den Mietvertrag ein und übernimmt ALLE Rechte und Pflichten. Das gilt auch für Zusatzvereinbarungen wie eine Untervermietungsgestattung.

Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn Sie zu Beweiszwecken die Untervermietungszustimmung des alten Vermieters schriftlich hätten oder sich eine solche nachträglich ausstellen lassen.

Viele Grüße
smile

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