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Gerichtszuständigkeit bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Bei Rechtsstreitigkeiten aus einem zwischen den Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig. Ob ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis vorliegt, beurteilt sich allein nach objektiven Gesichtspunkten (tatsächliche Durchführung des Vertrages) und nicht nach dem Willen der Vertragsparteien.
Beschluss des LAG Niedersachsen vom 26.06.2000
19 Ta 210/00
FamRZ 2001, 1407