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mietertt hat diese Frage gestellt
Es gab schon ähnliche Fragen, aber mein Fall unterscheidet sich nochmals etwas von anderen hier bereits behandelten Fällen.

Im Dezember 2007 haben wir eine Wohnung im 3. OG bezogen in einem Haus in dem im Erdgeschoss eine Kneipe ist. Beim Anschauen der Wohnung war mir das bewusst, aber ich bin einfach davon ausgegangen, dass in Baden-Württemberg seit etwa Mitte 2007 das Rauchverbot für Gaststätten in Kraft getreten ist. Zwei Türen der Kneipe gehen in den Hausflur. Und beim Einzug war mir dann klar, dass der Wirt sich leider nicht daran hält (sonst kommen keine Kunden mehr, wenn sie hier nicht rauche dürfen) und der Vermieter, der im selben Haus wohnt, interessiert sich auch nicht dafür und sagt der Wirt ist schon seit Jahren hier und hört sowieso Ende diesen Jahres auf. Aber wenn die Kneipe geöffnet hat bzw. danach stinkt es dermaßen stark nach Rauch, dass es einem dem Atem raubt.
Mir wäre es auch fast egal. Nur haben wir Nachwuchs bekommen und den Kinderwagen wollen wir nicht immer in den 3. Stock schleppen. Leider gibt es keine andere Möglichkeit als den Kinderwagen in den stinkigen Hausflur zu stellen. Aber eigentlich will ich unserem Kind diese Rauchbelästigung nicht zumuten, wenn es schon in einer rauchfreien Familie aufwächst.

Gespräch mit Wirt sinnlos. Vermieter sagt das liegt nicht in seiner Hand was der Kneipenpächter macht. Welche Möglichkeit außer die Sache zu ignorieren und auszuziehen besteht?

0 Kommentare zu „Geruchsbelästigung im Treppenflur”

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