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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Erstmal ein großes Hallo in die Runde! Bin neu hier und erhoffe mir hier Hilfe.

Folgende Situation: Mit meiner Ex-Freundin habe ich bis April 2004 eine gemeinsame Wohnung bezogen. Wir waren beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen.

Nun, im Juli diesen Jahres schreibt mich der Anwalt meines ehem. Vermieter an, dass ein säumiger Mietzins von Februar 2004 nachzuzahlen ist und eine Nebenkostennachzahlung angefallen ist. Er will mich als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen.

Nun meine Fragen: Ist er nach 17 Monaten noch berechtigt diese Miete einzufordern und ist es richtig, dass er mich als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen darf? Nach welchen Kriterien darf den ein Gesamtschuldner vom Vermieter bestimmt werden? Kann er sich wahllos einfach einen der beiden herauspicken? Sämtliche Schreiben, Nebenabkostenabrechnungen, Strohm- und Telefonrechnungen und sogar die Nebenkostenabrechnung des Energieanbieters wurden bislang immer über den Namen meiner Ex-Freundin geführt. Zudem wurde die Kaution z.B. auch meiner Ex-Freundin überwiesen, von der ich mich übrigens damals im großen Streit getrennt habe und zu der ich überhaupt keinen Kontakt mehr pflege.

Natürlich sehe ich ein, dass ich die Hälfte des Mietzines und der Nebenkostennachzahlung tragen muss. Aber ich kann nicht glauben, dass ich alles allein zahlen soll.

1 Kommentar zu „Gesamtschuldnerische Haftung und Fristen!”

ChrisMeini

Irgendwie check ich das hier als newbie im forum nicht. Meine Frage ist gar nicht in der Themenübersicht aufgeführt. Mir ist aufgefallen, dass bei allen WICHTIG vorsteht. Hat das etwas zu bedeuten? Ich kenne das aus anderen Foren nur für allgemeine Hinweise und nicht für jeden Beitrag.

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