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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir beziehen bald eine Wohnung in der keine Duschabtrennung vorhanden ist.
Der Vermieter baut keine ein, da er dies nicht muss. Der Mieter kann eine Duschabtrennung einbauen, muss er aber nicht.
Nun habe ich gehört, dass - sollten wir eine Duschabtrennung einbauen - diese nach 7 Jahren automatisch dem Vermieter gehört.
Stimmt es, dass sogenannte "eingebaute Gegenstände" Eigentum des Vermieters werden? Würden wir nach 7,5 Jahren ausziehen dürfen wir die Duschabtrennung nicht mitnehmen? Unglaublich aber wahr???

Danke
Digger
Stichwörter: duschabtrennung + eigentrum

0 Kommentare zu „Eigentrum Duschabtrennung”

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