AMAyer 02.09.2008 14:38
Ihr Vermieter ist ein besonders dreister Flegel!! Aber das kriegen Sie schon hin.
Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.
100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.
Setzen Sie Ihrem VM eine angemessene Frist von 14 Arbeitstagen zu Behebung der Mängel. Natürlich schriftlich mit Einwurf durch Boten. Drohen Sie dem üblen Kerls an, falls er die Frist verstreichen lässt, dass Sie ihre Rechte als Mieter wahrnehmen werden!
Andreas Mayer
tho76ker77 03.09.2008 06:59
Vielen Dank für die Antwort. Und um wieviel Prozent könnte man die Miete mindern?
AMAyer 03.09.2008 08:04
Um wie viel Prozent?
Hier empfehle ich ganz klar einen Anwalt oder den örtlichen Mieterverein zu kontaktieren. Dies kann man seriös nicht via Internet beantworten. Aber mit dem androhen einer Minderung sind Sie auf dem richtigen Weg, diesem üblen Kerl einmal zu zeigen, das Mieter auch Rechte haben!
Andreas Mayer