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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter ausnahmsweise einen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt, beurteilt sich nach dem im Zivilrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben. <br />
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Der Mieter ist danach auch ohne Vereinbarung einer Ersatzmieterklausel berechtigt, vorzeitig aus einem befristeten Mietverhältnis auszuscheiden, soweit er einen geeigneten Nachmieter stellt und in der Person des Mieters ein wichtiger Grund vorliegt, der das Interesse des Vermieters, den Mieter am Mietvertrag festzuhalten, deutlich überwiegt. <br />
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Werden Verträge für einen bestimmten, festen Zeitraum abgeschlossen, so sind sie für die gesamte Laufzeit grundsätzlich zu erfüllen. Das gleiche gilt auch bezüglich der Einhaltung von Kündigungsfristen, die insbesondere bei Wohnraum nach der Dauer des Mietverhältnisses divergieren. Im Einzelfall kann der Mieter aber berechtigt sein, eine Verkürzung der Kündigungsfrist oder die Lösung aus einem langfristigen Vertrag zu erreichen, wenn er berechtigt ist, einen Nachmieter zu benennen. Erforderlich ist zum einen, dass der Mieter einen sachlichen Grund nachweisen kann, zum Beispiel berufsbedingter Ortswechsel und darüber hinaus einen zumutbaren solventen Nachmieter benennt, der bereit ist, in den Vertrag einzutreten. <br />
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Ein derartiges Interesse des Mieters ist in der Regel aber zu verneinen, wenn der Mieter an der bisherigen Wohnung aus Gründen nicht mehr interessiert ist, die seiner freien Entscheidung unterliegen. <br />
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Anmerkung: <br />
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Als berechtigte Interessen wurden von der Rechtsprechung weiterhin anerkannt: <br />
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- Wunsch, eine größere Wohnung zu beziehen wegen bevorstehender Geburt <br />
- Eine schwere Erkrankung / Umzug in ein Altersheim <br />
- Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft <br />
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Diese Auflistung ist jedoch nicht als abschließend zu sehen. Auch andere Umstände können die Lösung aus einem langfristigen Vertrag begründen
Stichwörter: ersatzmieters + gestellung

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