Berthelstal 16.09.2009 08:08
1. Ein Mietvertrag bedarf keiner besonderen Form.
2. Für die Mietsicherheit genügt eine Quittung. Allerdings sollte der Zweck schon angegeben sein.
3. Einen normal abgenutzten Teppich brauchen Sie nicht erneuern.
4. Die Kündigungsfrist, sofern nicht anders vereinbart, 3 Monate.
5. Ob Ihre Mietsicherheit wieder zurückgezahlt wird, weiss allein der Vermieter. Aber da Sie im Besitz einer Quittung sind, sind Sie rechtlich schon Mal auf der sicheren Seite.
6. Da Sie keinen Vertrag haben ist zur Renovierung auch nichts festgelegt und da Sie die Wohnung auch unrenoviert übernommen haben, übergeben Sie diese auch wieder so.
SandraHannover 16.09.2009 10:50
erstmal vielen Dank für die Antwort!
der Teppich ist in der gesamten Wohnung ausgelegt und hatte beim Einzug bereits Schäden die wir dem Vermieter auch gemeldet hatten und welche er zum Teil selbst "verschlimmbessert" hat. Leider haben wir ausser ein Paar Fotos nichts dokumentiert. Natürlich sind in den letzten Jahren noch ein paar Schäden dazugekommen; im Prinzip war der Teppich aber schon beim Einzug "defekt". Kann der Vermieter jetzt auf ein kompletten Austausch bestehen?
smile30625 16.09.2009 14:30
Hallo,
wie Berthelstal schon geschrieben hat, ist kein Schadensersatz zu leisten, wenn Sie den Teppich normal vertragsgemäß abgenutzt, also nicht beschädigt haben.
Falls Sie dem ohnehin bereits beschädigten Teppich noch ein paar Macken hinzugefügt haben, führt das auch nicht zu Ansprüchen des Vermieters, da ein Teppich mit einem Zeitwert von 0,00 EUR nicht noch weiter im Wert sinken kann.
Viele Grüße aus Hannover
smile
SandraHannover 16.09.2009 15:49
ok klingt logisch aber es gibt aber leider nichts schriftliches dbzgl. oder reichen ggf. Fotos?
smile30625 16.09.2009 15:58
Wenn die Fotos von Ihnen selbst angefertigt wurden, kann die Gegenseite das Datum der Aufnahme bestreiten. Entscheidend ist, ob Ihnen Zeugen für den Zustand des Teppichs bei Einzug zur Verfügung stehen.