Balkonexperte 20.07.2011 13:26
Ich denke, dass Sie den Vermieter zeitnah über die Qualität des Laminats informiert haben und dass die Schäden daran nicht vom zu nassen Wischen stammen.
Dann dürfte der Vermieter keine Schadensersatzansprüche gegen Sie haben.
Berthelstal 20.07.2011 15:02
Nässe ist der ärgste Feind des Laminates.
Ein fachmännisches Urteil über die Ursache der Wellung können Sie hier nicht erwarten; davon hängt auch eventuell Ihr Schadenersatz ab.
Bladder 20.07.2011 15:47
Wenn die Schäden durch eine ganz normale Nutzung entstanden sind, dann ist das Angelegenheit des Vermieters.
Grundsätzlich muss der Vermieter aber auch dem Mieter nachweisen, u.U. sogar durch ein Gutachten, dass diesen ein Verschulden trifft.