Berthelstal 12.10.2010 11:22
Sie allein müssen für den gesamten Schaden aufkommen, allerdings gemindert um den Wertverlust, welcher in 15 Jahren eingetreten ist.
Bladder 12.10.2010 16:00
"Berthelstal" hat wohl recht!
Auch eine Haftpflichtversicherung deckt nicht die Glasschäden an einer Mietwohnung. Hier wäre tatsächlich eine eigenständige Glasversicherung nötig gewesen.
Gefunden habe ich noch einen wichtigen Hinweis auf die Haltbarkeit von Dachfenstern. Die kann, je nach Aufbau des Dachfensters, bei bis zu 30 Jahren liegen.
Für diesen Fall würde es also bedeuten, dass der Mieter die Hälfte des Schadens zu tragen hätte.
meli-lou 13.10.2010 17:10
Ich kenn mich ja nicht aus, aber warum muss ein Vermieter / Wohnungsbesitzer für den gesamten Schaden aufkommen, wenn ein anderer Mensch (in dem Fall Mieter) das Zeug demoliert?
Is ja irgendwie unverschämt... wenn jemand was kaputt macht, sollte derjenige das auch bezahlen...