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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe evtl. vor in eine andere Wohnung umzuziehen. Zur Miete.
Der Vermieter hat die ca. 10 Jahr alte Wohnung vor kurzem gekauft und nichts renoviert. Auch die Vorbesitzer haben in 10 Jahren nichts gemacht.
Jetzt sollen wir beim Einzug alle Wände neu Streichen, in 3 Räumen Laminatboden verlegen (das Material zahlt der Vermieter).
Zudem kommt noch, das der Vorbesitzer zweit Türen mitgenommen hat, die der neue Besitzer nicht mehr einbaut.
Aber diese Türen sind sehr wichtig, denn sonst heizt man sich zu tode. Wer muss diese Türen ersetzten?
Müssen wir wirklich solche Schönheitsreparaturen wie Streichen, Boden legen und Türen setzen selbst machen, oder gibts da bestimmte Pflichten die ein Eigentümer vor Vermietung machen muss.

Danke für die Hilfe.
Stichwörter: reparaturen + einzug

1 Kommentar zu „Reparaturen beim Einzug”

Ghostraider Experte!

Vor allen sollten Sie daran denken den Mietvertrag nicht vor einem beidseitig unterschriebenen Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Dort sollten alle erkennbaren Schäden oder Unregelmäßigkeiten, ob tropfender Wasserhahn oder fehlender Schlüssel vermerkt sein.
Denn alles was nicht darin steht gilt im Anschluss "Gemietet wie gesehen."

So zum einzelnen.
Der Vermieter kann eine Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben.
Fehlende Türen hat der Vermieter einzusetzen, nicht der Mieter.
Fußboden ist auch Vermietersache, auch das Verlegen.
Wenn Sie dennoch verlegen soll er Ihnen in der Miete entgegenkommen, ansonsten würde ich die Finger davon lassen.
Auch ist es so, wenn beim Verlegen Fehler entstehen können Sie dafür vielleicht haftbar gemacht werden. Das ist aber mit ???.

Die weiteren Schönheitsreparaturen während der Mietzeit können auf den Mieter umgelegt werden, die dann der Mieter wenn diese Klausel gültig ist durchführen muss. Ob und was da gemacht werden muss kann man jetzt nicht sagen da man diese Klausel nicht kennt und von Mietvertrag zu Mietvertrag verschieden ausgelegt ist.

Gruß
ghost

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