Ghostraider
Vor allen sollten Sie daran denken den Mietvertrag nicht vor einem beidseitig unterschriebenen Übergabeprotokoll zu unterschreiben. Dort sollten alle erkennbaren Schäden oder Unregelmäßigkeiten, ob tropfender Wasserhahn oder fehlender Schlüssel vermerkt sein.
Denn alles was nicht darin steht gilt im Anschluss "Gemietet wie gesehen."
So zum einzelnen.
Der Vermieter kann eine Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben.
Fehlende Türen hat der Vermieter einzusetzen, nicht der Mieter.
Fußboden ist auch Vermietersache, auch das Verlegen.
Wenn Sie dennoch verlegen soll er Ihnen in der Miete entgegenkommen, ansonsten würde ich die Finger davon lassen.
Auch ist es so, wenn beim Verlegen Fehler entstehen können Sie dafür vielleicht haftbar gemacht werden. Das ist aber mit ???.
Die weiteren Schönheitsreparaturen während der Mietzeit können auf den Mieter umgelegt werden, die dann der Mieter wenn diese Klausel gültig ist durchführen muss. Ob und was da gemacht werden muss kann man jetzt nicht sagen da man diese Klausel nicht kennt und von Mietvertrag zu Mietvertrag verschieden ausgelegt ist.
Gruß
ghost