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Servus!
Der Vermieter berechnet im Rahmen der NK-Abrechnung für das Jahr 2005 Stromkosten. Die entsprechende Rechnung wurde dem Vermieter im Oktober 2005 vom Stromlieferant zugestellt und ist aufgesplittet:
- vom 28.09.2004 bis 31.12.2004
- vom 01.01.2005 bis 04.10.2005
Was darf der Vermieter in der NK-Abrechnung für 2005 für die Stromkosten berechnen bzw. darf er auch den Zeitraum in 2004 (also die komplette Rechnung) in der NK-Abrechnung berücksichtigen?
Oder muß der Vermieter den Anteil der Kosten für 2004 in der NK-Abrechnung für 2004 berücksichtigen (und somit schätzen) und eine evtl. Über- bzw. Unterzahlung in der NK-Abrechnung 2005 verrechnen?