alex29
Hallo Heurik,
da kann ich dir was zu sagen. Wir hatten ein ähnliches Problem, das aber anders gelagert und sehr viel größer ist...
Allerdings hatten wir auch Schreiben an den VM geschickt, der aber umgezogen war. Da die Sache größer und schwieriger wurde und wir einen RA beauftragt haben, kann ich dir folgendes dazu sagen (Info von unserem RA):
Dein VM hat die Pflicht dir als Mieter seine neue Adresse mitzuteilen, tut er das nicht, sind die "verloren gegangenen Schreiben" an die alte Adresse nicht nichtig! Sie gelten!
Auch der Nachsendeauftrag rettet den VM nicht, denn es ist nicht davon auszugehen, dass Mieter und VM in einem regelmäßigen Kontakt (Per Briefpost) stehen.
Also, da hat dein VM Mist gebaut.
Würde ihm die selbe Kündigung nochmal zusenden als Anlage nit einem Zusatz, dass du den Brief fristgerecht für den 31.8. abgeschickt hast. Demnach ist der Auszug für 31.8. rechtlich ok!
Anmerkung: Ich verstehe halt nur nicht warum du nochmal eine Kündigung geschickt hast und schreibst die würde einen Monat später erst gültig, also 31/09??!?
Heißt das, dass du ein komplett neues Schreiben gemacht hast und tatsächlich "neu" gekündigt hast zum 31/09?? Dann ist diese neue Kündigung gültig und du kannst auch erst 31/09 raus. Bzw. raus kannst du schon früher, musst halt nur bezahlen bis dahin.
Gruß,
alex29
Heurik
Ich habe die neue Kündigung geschickt, damit ich nicht noch länger bezahlen muss. Und ich habe auf Bitte die Kündigung per Fax geschickt, aber neu.
Wortlaut:
Ich kündige mit sofortiger Wirkung,
aber hallt Datum dabei, bzw. ist das überhaupt gültig, da dies nur ein Fax ist?
Habe bis jetzt keinen Brief abgeschickt.
Heurik
PS: Der Brief ist noch eingelagert bei der Post, ist ja ein Einschreiben, also man kommt da noch ran.
Heurik
Will jetzt folgeden Brief schicken: (Ist das gut so?)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 31.05.2005 erfolgte die Kündigung meiner Wohnung per Einschreiben. Wie ich gestern feststellen musste, sind sie umgezogen und die Kündigung hat sie somit bis heute nicht erreicht.
Eine schriftliche Mitteilung über den Umzug habe ich bis heute nicht erhalten.
Die Kündigung lagert noch bei der Post und werde mich um einen erneuten Zustellversuch bemühen.
Ich gehe davon aus, dass auf Grund der fehlenden Mitteilung ihrerseits die Kündigung noch Bestand hat und als fristgerecht zugestellt gilt. Sollte dies nicht der Fall sein, kündige ich die Wohnung in Berlin in der Meine Anschirft. 1, Vertragsnummer AA.AA.AA.AA, hiermit mit sofortiger Wirkung.
Hochachtungsvoll
alex29
Hallo,
wenn du mit dem VM telefoniert hast und daraufhin ein Fax geschickt hast mit Kündigung zu Ende 09/05 ist die ja gültig.
Wenn du jetzt nochmal einen Brief schreibst und für 08/05 wieder kündigen willst, wird sich der VM sehr wundern und ich bin gespannt was er dazu meint.
Ich würd das aber nicht machen. Wenn du dich jetzt besinnst wieder für Ende 08/05 zu kündigen würde ich den Vm anrufen und ihm das erst mal sagen. Da bekommst du schon eine erste Reaktion. Ich würde einfach mal anfragen, ob du nicht für 08/05 ausziehen kannst auf Grund deiner ersten schriftlichen Kündigung (die ja für 08/05 war!). Wenn er dann meint, er hätte doch von dir ein Fax für Kündigung zu 09/05, erklär ihm halt, dass es für dich wichtig ist schon zu 08/05 auszuziehen und verweise auf die erste Kündigung, die er nicht erhalten hat. Sag ihm mal, dass du für das Nicht-Erhalten nix kannst, da du von dem Umzug nicht informiert warst.
Mal sehen was er dann meint. Wenn er "nett" ist, dann geht er auf den 08/05 ein. Sind ja noch 2 Monate bis dahin, das ist ja auch genug Zeit einen Nachmieter zu finden (auch ein gutes Argument).
In jedem fall würde ich jetzt KEINEN Brief mit einer neuen Kündigung schicken, vor allem nicht, ohne mit ihm gesprochen (telefoniert) zu haben. Der Vm versteht ja dann gar nix mehr. Im schlimmsten Fall reagiert er nicht, du ziehst zu Ende 08/05 aus und er rückt einen Teil der kaution nicht raus, weil er schließlich ne ordenltiche Kündigung für Ende 09/05 vor sich hat.
Sprich also mit ihm, das ist erst mal jetzt das Beste, finde ich.
Ob so eine Fax-Kündigung wirksam ist, weiß ich gar nicht, muss ich nachschauen, ist auch gar nicht wichtig. ich finde es geht vielmehr darum, in einem Gespräch (da geht vieles besser) mitzuteilen, dass du Ende 08 raus willst und das auch gegangen wärem hätte er dir den Umzug mitgeteilt (also nicht dein Verschulden. Schaun mer mal, weas er meint.
Gruß, alex29