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Klage auf Beseitigung von Bäumen
Ein Klageantrag muss so bestimmt abgefasst sein, dass er (notfalls) ohne nähere Erklärung vollstreckt werden kann. Dies kann insbesondere bei Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen problematisch sein.
Eine auf die Beseitigung von Bäumen im Grenzbereich des Nachbargrundstückes gerichtete Klage erfüllt diese Anforderungen an einen hinreichenden Klageantrag auch dann, wenn die Bäume vom klagenden Grundstückseigentümer einzeln aufgeführt werden und in Verbindung mit einer beigefügten Lageskizze lokalisiert und identifiziert werden können. Wenn keine Unklarheiten existieren oder solche gegebenenfalls durch Ausübung des richterlichen Fragerechts ausgeräumt werden können, kann vom Kläger nicht zusätzlich eine Bezeichnung der Bäume mit ihrem botanischen Namen sowie die Vorlage einer maßstabsgetreuen Zeichnung verlangt werden.
Urteil des OLG Köln vom 12.12.2003
19 U 63/03
OLGR Köln 2004, 127