Susanne
Leider kennt hier keiner den Mietvertrag von Haus und Grund auswendig....
Wenn aus Deinem MV lt. Deiner Beschreibung unzweifelhaft[/b:f5ec3] hervorgeht, dass die Grundsteuer nicht abgerechnet wird und auch in der ersten Abrechnung nicht abgerechnet wurde, würde ich gegen die Abrechnung der Grundsteuer Einpruch einlegen.
fin
In einem Mietvertrag müssen die einzelnen Nebenkostenposten auch nicht den Kostenbetrag in EU enthalten, da dieser sich ändern kann bei einer Kaltmiete.
Sind alle Posten die umgelegt werden, von der Vermieterin eingekreist worden, die Grundsteuer aber nicht, so würde hier ein formeller Fehler vorlieger und die Grundsteuer dürfte dann nicht berechnet werden.