Ghostraider
Auf zum Anwalt der die weiteren Schritte mit Ihnen bespricht und einleitet.
Gruß
ghost
Anika
Eigentlich wollte ich diese sache ohne Anwalt hinter mich bringen.Meine frage war ja ob ich so kurzfristig mit sofortiger wirkung kündigen kann.
Ghostraider
Das ist es ja, ich werde mich schwer tun hier jetzt zu sagen oder auch nur meinungsmässig mich so äußern das Sie kündigen können.
Da hier einige Mängel schon längere Zeit bestehen und auch schon Reparaturversuche stattgefunden haben kann ich nicht sagen ob noch ein weiterer Reparaturversuch dem Vermieter gegeben werden muss bevor man fristlos kündigen kann.
Die ganze Sachlage sieht zwar danach aus aber da ich kein Anwalt bin würde auch ich, da auch die Sache einen hartnäckigen Hintergrund des Vermieters hat, dies nur mit einem Anwalt ausfechten.
Es tut mir Leid das ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.
Gruß
ghost
Dionysos
Liebe Anika,
ich kann Ghost nur zustimmen.
Zum Einen besitzt hier im Forum kein Mitglied eine nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderliche Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsgeschäfte.
Zum Anderen kennt hier jeder den Sachverhalt nur nach Ihrer Schilderung. In der Regel gibt es aber immer Begleitumstände, die keine Erwähnung finden, die aber von der anderen Seite anders bewertet werden können.
Mein Rat ist ebenfalls, zum Mieterverein oder zu einem Anwalt zu gehen, der Ihnen bei der richtigen Geltendmachung Ihrer Ansprüche hilft.
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.