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Anika hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen !

Ich habe eine dringende Frage.
Ich bewohne eine 4 Zimmerwohnung seit 10 Monaten in einem Hochbau in der ich im renovierten zustand eingezogen bin. Im August 2007 als die Regenperiode war bemerkten wir das es in unsere Wohnung reinregnet. Wir trauten unseren Augen nicht. Es regnet ( immer noch ) im Kinderzimmer 1 und 2 durch das Fenster und an den Scharnieren rein, im Schlafzimmer ist die Decke Nass da ist ein gelblicher Wasserfleck ca. 1 m groß, in der Essecke regnet es auch durch die Fenster und Scharnieren rein sowie in der Küche. Wir haben es der Hausverwaltung gemeldet daraufhin kam der Hausmeister und dichtete die Fenster ab das aber nicht half es regnet weiter hier rein. Mittlerweile hat sich rot-schwarzer Schimmel an den Kinderzimmern Fenster gebildet und an der Wand und Schimmel an der Wand von der Essecke sowie in der Küche da dort das Regenwasser hinunterläuft. Daraufhin ging ich wieder zur Hausverwaltung und sagte denen das alles nichts geholfen hat es regnet weiter rein mittlerweile Schimmelbildung und das Mauerwerk in der Wohnung lässt sich mit dem Finger eindrücken so durchweicht ist es hier. Daraufhin kam der Hausverwalter mit einem Maler der für die Hausverwaltung arbeitet und die Leerstehenden Wohnungen streicht mit zu uns hoch. Beide schauten sich die Schäden an und sagten natürlich ich würde verkehrt lüften. Den Schuh zog ich mir nicht an und sagte denen das die Hausverwaltung seit August 2007 bescheid weis das es hier reinregnet und der Hausmeister die Fenster mit einem Dichtungsband abdichtete. Darauf hin sagte er Direkt dass er die Schäden beheben lässt. Der Maler soll Silikon in die Außenfasaden spritzen und danach den Schimmel mit einem Produkt bekämpfen. Ich habe einen Dachdecker sowie einen Fensterbaumonteur kommen lassen die sich die Schäden anschauten und mir bestätigten dass es nicht mein Verschulden sei, in der Außenwand am Fenster die Dehnfugen seine.
Meine Frage nun ist. Kann ich diese Wohnung fristlos kündigen? Ich habe mir schon eine neue Wohnung angeschaut und könnte am 1.2.08 mit meinen 4 Kindern dort einziehen. Es ist mittlerweile ein Zustand hier weiter mit meinen Kindern im alter von 5 Monate, 5 – 10 und 11 Jahren hier weiter zu wohnen. Da diese Wohnung auch noch andere diversen Schäden hat sowie 2 kaputte WC Spülungen die Dauer Wasser ziehen. Eine Kinderzimmertür die sich andauernd senkt und den Boden verkratzt, eine Eingangstür Die eine Bodenöffnung von fast 3 cm hat wo die wärme entweicht von der Heizung. Der Türrahmen im Badezimmer ist in der Mitte gerissen und mittlerweile aufgebrochen, da konnte man sehen dass da schon jemand mal feine Nägelchen reingehämmert hatte. Das Treppenhaus sowie die Aufzüge (die nur bis zum 8 stock gehen dann über ein Außentreppenhaus weiter hoch zum 9 Stock führt) ist mit Glas, Müll, Urin und Kot verschmutzt. Ich habe auch alle Schäden mit der Digital Kamera Fotografiert von beginn der Schäden bis zum heutigem Datum. Und die Verschmutzungen im Treppenhaus habe ich auch mit der Kamera festgehalten. Ich möchte so schnell wie es geht mit meiner Familie hier raus und hoffe um rat von ihnen.

4 Kommentare zu „Brauche einen Rat zwecks Kündigung bitte”

Ghostraider Experte!

Auf zum Anwalt der die weiteren Schritte mit Ihnen bespricht und einleitet.

Gruß
ghost

Anika

Eigentlich wollte ich diese sache ohne Anwalt hinter mich bringen.Meine frage war ja ob ich so kurzfristig mit sofortiger wirkung kündigen kann.

Ghostraider Experte!

Das ist es ja, ich werde mich schwer tun hier jetzt zu sagen oder auch nur meinungsmässig mich so äußern das Sie kündigen können.

Da hier einige Mängel schon längere Zeit bestehen und auch schon Reparaturversuche stattgefunden haben kann ich nicht sagen ob noch ein weiterer Reparaturversuch dem Vermieter gegeben werden muss bevor man fristlos kündigen kann.

Die ganze Sachlage sieht zwar danach aus aber da ich kein Anwalt bin würde auch ich, da auch die Sache einen hartnäckigen Hintergrund des Vermieters hat, dies nur mit einem Anwalt ausfechten.

Es tut mir Leid das ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

Gruß
ghost

Dionysos Profi

Liebe Anika,

ich kann Ghost nur zustimmen.

Zum Einen besitzt hier im Forum kein Mitglied eine nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderliche Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsgeschäfte.

Zum Anderen kennt hier jeder den Sachverhalt nur nach Ihrer Schilderung. In der Regel gibt es aber immer Begleitumstände, die keine Erwähnung finden, die aber von der anderen Seite anders bewertet werden können.

Mein Rat ist ebenfalls, zum Mieterverein oder zu einem Anwalt zu gehen, der Ihnen bei der richtigen Geltendmachung Ihrer Ansprüche hilft.

LG

Dionysos






Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

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