Nordseekrabbe76 hat diese Frage gestellt
Es geht um einen Grundstücksmietvertrag auf einem Campingplatzgelände. Im Vertrag ist eine Laufzeit von Januar 2012 bis Dezember 2016 angegeben. Nach dieser Frist von vier Jahren können beide Seiten jeweils jährlich zum Jahresende den Vertrag kündigen. Ansonsten verlängert er sich jeweils um ein Jahr. Für den Vermieter besteht für die ersten vier Jahre ein Sonderkündigungsrecht, bsw. bei Nichtzahlung der Miete. Meines Wissens nach ist ein solcher Vertrag für Wohnräume nach der Mietrechtsreform von 2001 nicht mehr zulässig. Wie ist es bei Grundstücksmieten? Da im Vertrag auch ein Indexmietvertrag sowie Abreden zur Nebenkostenabrechnung enthalten sind, könnte man den Vertrag einem Wohmraummietvertrag rechtlich gleich setzen?