fin
Für den Leerstand ist nun der Vermieter eingetreten, d.h. er muß sehen, dass die Treppe geputzt wird und Schnee geräumt, wenn die vorherigen Mieter "dran" sind. Sie sind nicht verpflichtet die anderen Treppenhausabschnitte mit zu putzen.
Beim Schnee räumen oder streuen sollten Sie aber bei starkem Schneefall oder Glätte kulant sein, da Sie eben dort noch wohnen und dies ausführen. Es schneit ja nicht mehr ewig und dann sind Sie das Problem los.
Schnee muss eben bei Schneefall geräumt werden, Streuen wenn es glatt ist, und nicht erst dann "wenn man dran ist".
elamomi
Danke für die schnelle Antwort
Ich habe eine Dame die für mich die Treppenhausreinigung und das drumherum erledigt. Dazu gehört auch das hinausstellen der Mülltonnen.
Deshalb meine Frage, weil dann müsste diese Frau jede Woche kommen, das macht sie ja auch nicht umsonst.
fin
Warum müsste sie denn jede Wochen kommen?
Habe doch geschrieben, dass Sie wie vereinbart nur Ihren Treppenhaustermin zum Putzen wahrnehmen müssen.
Und zum Schnee scheppen werden Sie doch hoffentlich nicht eine Dame engagiert haben.
elamomi
Natürlich. Ich wäre doch lt. Mietvertrag alle 3 Wochen mit dem Schneeschippen dran. Zum Schippen braucht man 2 gesunde Beine