Gast
Hallo,
dafür gibt es wohl keinen Pauschalen % für die Mietminderung, dafür ist der Fall des Mangel zu spez.
Was Sie machen können, dem Vermieter/Hausverwalter den Mangel nochmals richtig per Einschreiben/Rückschein anmelden, kurze Frist (ca. 1 Woche) geben und mit einer Mietminderung von ca. 10 % drohen (wegen Unfallgefahr usw.).
Wenn der Vermieter/Hausverwalter sich nicht meldet, bzw. den Mangel nicht behebt einfach die 10 % bei der nächsten Monatsmiete einbehalten und das so lange bis der Mangel behoben ist...
So sollten Sie im Recht sein, da Sie den Mangel Ordnungsgemäß gemeldet haben und eine ausreichende Frist gewährt worden ist.
Gruß