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lilimarlen hat diese Frage gestellt
Hallo miteinander!
Folgendes Problem haben wir (WG) zur Zeit mit unserem Vermieter: Im Frühjahr 2010 hatte sich (wahrscheinlich durch ein Erdbeben verursacht) ein großer Riß in einer Fensterscheibe gebildet. Ich konnte mir sicher sein, dass dieser Schaden nicht durch mich oder meine Mitbewohner verursacht wurde. Wir verständigten den Vermieter, dieser schickte einen Fensterbauer, der eine neue Scheibe einsetzte. Alles war soweit erledigt - es wurde uns (zu damaligen Zeitpunkt)gegenüber nie geäußert, dass wir die Kosten zu tragen haben! Im Winter hatte mein Mitbewohner einen ähnlichen Schaden - auch hier hatte sich ein Riß in einer Fensterscheibe gebildet. Wir verständigten wieder den Vermieter, der sofort (und ohne nachzufragen, wie der Schaden entstanden sein könnte) einen Handwerker beauftragte, der eine neue Scheibe einsetzte.
Alles war soweit in Ordnung - die Schadensfälle hatten wir komplett abgehakt - war schließlich ein Fall für die Gebäudeversicherung (So nahmen wir zumindest an)
Jetzt bekamen wir völlig überraschend ein wirklich unverschämtes Schreiben unseres Vermieters, der uns zur Weitergabe an unsere Haftpflichtversicherung die Reperaturen in Rechnung stellt.
Wir sind uns sicher, dass wir nicht für die Schäden verantwortlich sind und werden uns weigern die Kosten zu übernehmen, besonders, da die Schäden über ein Jahr zurückliegen.
Frage an euch jetzt: Auf was (z.B. im Mietrecht) können wir uns berufen?

Vielen Dank bereits im Voraus!

4 Kommentare zu „Haftpflichtforderung von Vermieter”

Bladder Experte! 08.08.2011 14:02

Da Sie die Schäden nicht verursacht haben, ist für Sie als Mieter die Angelegenheit richtigerweise durch den Vermieter geregelt worden.

Offensichtlich hat er jetzt erst bemerkt, dass dieses Schäden nicht durch seine eigenen Versicherungen abgedeckt sind.

Eigentlich müsste doch jedem Bürger klar sein, dass man einen Versicherungsschaden nicht erst nach einem Jahr melden muss, sonder in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen oder früher.
Tut man dies nicht, wird die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung die Schadensregulierung verweigern.
Mit dieser verspäteten Forderung hat der Vermieter Ihnen jegliche Möglichkeit genommen, diesen Schaden über eine Versicherung abzuwickeln.


Besonderer Hinweis:

Diese Glasschäden zahlen nur Glasversicherungen. Entweder die des Vermieters oder die eines Mieters. Eine Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich die Zahlung von Glasschäden aus.

Bladder Experte! 08.08.2011 14:03

Da Sie die Schäden nicht verursacht haben, ist für Sie als Mieter die Angelegenheit richtigerweise durch den Vermieter geregelt worden.

Offensichtlich hat er jetzt erst bemerkt, dass dieses Schäden nicht durch seine eigenen Versicherungen abgedeckt sind.

Eigentlich müsste doch jedem Bürger klar sein, dass man einen Versicherungsschaden nicht erst nach einem Jahr melden muss, sonder in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen oder früher.
Tut man dies nicht, wird die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung die Schadensregulierung verweigern.
Mit dieser verspäteten Forderung hat der Vermieter Ihnen jegliche Möglichkeit genommen, diesen Schaden über eine Versicherung abzuwickeln.


Besonderer Hinweis:

Diese Glasschäden zahlen nur Glasversicherungen. Entweder die des Vermieters oder die eines Mieters. Eine Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich die Zahlung von Glasschäden aus.

Bladder Experte! 08.08.2011 14:05

Ein Beitrag sollte genügen. :)

Es fehlt einfach eine Editiermöglichkeit!

lilimarlen 11.08.2011 18:50

@ Bladder:
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Wir warten ab, wie sich unser Vermieter verhalten wird.
Danke auch für den Hinweis it der Privathaftpflicht: Habe in der Police tatsächlich den Hinweis gefunden, dass Glasschäden an gemieteten Objekten nicht mitversichert sind.

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