Bladder 08.08.2011 14:02
Da Sie die Schäden nicht verursacht haben, ist für Sie als Mieter die Angelegenheit richtigerweise durch den Vermieter geregelt worden.
Offensichtlich hat er jetzt erst bemerkt, dass dieses Schäden nicht durch seine eigenen Versicherungen abgedeckt sind.
Eigentlich müsste doch jedem Bürger klar sein, dass man einen Versicherungsschaden nicht erst nach einem Jahr melden muss, sonder in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen oder früher.
Tut man dies nicht, wird die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung die Schadensregulierung verweigern.
Mit dieser verspäteten Forderung hat der Vermieter Ihnen jegliche Möglichkeit genommen, diesen Schaden über eine Versicherung abzuwickeln.
Besonderer Hinweis:
Diese Glasschäden zahlen nur Glasversicherungen. Entweder die des Vermieters oder die eines Mieters. Eine Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich die Zahlung von Glasschäden aus.
Bladder 08.08.2011 14:03
Da Sie die Schäden nicht verursacht haben, ist für Sie als Mieter die Angelegenheit richtigerweise durch den Vermieter geregelt worden.
Offensichtlich hat er jetzt erst bemerkt, dass dieses Schäden nicht durch seine eigenen Versicherungen abgedeckt sind.
Eigentlich müsste doch jedem Bürger klar sein, dass man einen Versicherungsschaden nicht erst nach einem Jahr melden muss, sonder in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen oder früher.
Tut man dies nicht, wird die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung die Schadensregulierung verweigern.
Mit dieser verspäteten Forderung hat der Vermieter Ihnen jegliche Möglichkeit genommen, diesen Schaden über eine Versicherung abzuwickeln.
Besonderer Hinweis:
Diese Glasschäden zahlen nur Glasversicherungen. Entweder die des Vermieters oder die eines Mieters. Eine Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich die Zahlung von Glasschäden aus.
Bladder 08.08.2011 14:05
Ein Beitrag sollte genügen.
Es fehlt einfach eine Editiermöglichkeit!
lilimarlen 11.08.2011 18:50
@ Bladder:
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Wir warten ab, wie sich unser Vermieter verhalten wird.
Danke auch für den Hinweis it der Privathaftpflicht: Habe in der Police tatsächlich den Hinweis gefunden, dass Glasschäden an gemieteten Objekten nicht mitversichert sind.