rhw
Hallo Maren,
die Wohnungsgröße ist beim Wohngeld nach Wohngeldgesetz keine entscheidende Größe. In Abhängigkeit von der Zahl der Familienmitglieder und der für die jeweilige Gemeinde/Stadt festgelegten Mietenstufe ist eine zuschussfähige Höchstmiete aus Tabellen ersichtlich, die dann maximal in die Berechnung des Wohngeldanspruchs einbezogen wird.
Es kann zwar sein, dass man nach Verringerung der Zahl der Familienmitglieder wegen der dann geringeren zuschussfähigen Miete u. U. keinen oder einen geringeren Wohngeldanspruch hat. Jedoch entfällt dieser dem Grunde nach wegen 'einer zu großen Wohnung' nicht.
MfG
rhw