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Maggo hat diese Frage gestellt
Hallo
ich hatte mündlich eine Wohnung zugesagt muss aber wieder abspringen.
Jetzt meint die Maklerin das es fix und auch Mündliche Veträge zählen.
Schriftlich ist nichts unterschrieben,

Allerdings sind in dem Mietvertrag ein paar Fehler drin.
Ich wurde nicht aufgeklärt das ich evtl Schneeschippen muss, was Lt Hausordnung gemacht werden muss, was ich aber auf Grund einer neuen Hüfte nicht kann. Weiterhin steht drin das ich die Wohnung ordnungsgemäß ab dem 17.02.2017 kündigen kann, wie geht das wenn der Mietvertrag am 22.02.2017 erst zugestellt wurde? Und es steht drin eine Besichtigung hat am 06.12.2015 stattgefunden, was nicht stimmt da es der 11.02.2017 war, also auch viele falsche angaben im Mietvertrag. Wie komme ich da am besten raus?

Vielen dank

2 Kommentare zu „Münlicher Mietvertrag rechtens? ”

forsetis Experte! 02.03.2017 18:10

Ein Mietvertrag kann natürlich auch mündlich abgeschlossen werden. Das nennt sich dann konkludentes Handeln. Wie ein mündlicher Mietvertrag aussieht, wird hier erklärt: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/muendlicher-mietvertrag.html
http://www.finanztip.de/mietvertrag-muendlicher/

Leo1 Experte! 14.03.2017 09:12

Es ist die Rede von einem Mietvertrag, der nicht unterschrieben wurde weil sich die Vertragspartner nicht einig wurden. Folglich gibt es meiner Meinung kein Mietverhältnis.

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