Berthelstal 05.01.2010 09:40
Die 3-monatige Kündigungsfrist müssen Sie schon einhalten. Diese gilt nur in außergewöhnlichen Situationen, sicher aber nicht wegen eines abgestürzten Schrankes, wobei die Ihnen vorgeworfene "Überladung" von hier aus nicht geprüft werden kann. Ihnen stehen natürlich allle rechtlichen Möglichkeiten bis zur Klage beim Bundesgerichtshof offen. Von mir bekommen Sie nur eine Meinung mitgeteilt und kein Voraburteil, welche Sie ignorieren können.
Übrigens ist mir Ihr seltsames Schriftdeutsch auch auf die Füße gefallen; aber ich trage es mit Schmerzen und nachtragen.