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Billy hat diese Frage gestellt
Am 16.12.08 hat mein Vermieter mir Schriftlich zum 31.12.08 gekündigt. Die Kündigung hat er Persönlich vorbeigebracht. Ich bin mit 2 Monatsmieten hinten dran. Er hat zu mir gesagt wenn ich die rückständigen Miete bis zum 31. bezahle wäre die Kündigung gegenstandslos.
Ein bekannter hat zu mir gesagt das sei eine fristlose Kündigung die würde sofort gelten.
Aber da steht nichts von fristloser Kündigung nur “Kündigung des Mietverhältnisses“ und eben aus den oben genannten gründen.
Ich habe auch keinen Mietvertrag. Haben vor 2 Jahre alles nur per Handschlag gemacht.
Kaution hab ich 1000 Euro bezahlt. Aber Quittung hab ich mir auch keine geben lassen.

Weder schaffe ich es das Geld bis zum 31 aufzutreiben noch mir bis dahin eine andere Wohnung zu suchen.
Muss ich jetzt Silvester unter eine Brücke verbringen?
Kann mir da jemand helfen, kenn mich mit solchen Sachen nicht aus!

Billy
Stichwörter: hilfe

3 Kommentare zu „Kündigung”

AMAyer Experte! 19.12.2008 08:25

Nun da haben Sie ja einen besonders bösartigen Unmenschen als VM, wenn dieser Lump Ihnen die Kündigung vor dem Fest der Christen gibt. Aber keine Angst, Ihnen kann geholfen werden!

Zuerst strafen Sie diesen Typen mit Ihrer tiefsten Verachtung und ignorieren diesen gierigen Knecht des Geldes der Macht.

Auch sollten Sie dieser unmenschlichen Kündigung widersprechen ( in Schriftform) und führen Sie diverse Mangel in der Whg auf, welche der VM unverzüglich zu beheben hat. Diese Maßnahme verschafft Ihnen Zeit!

Im nächsten Schritt kann ich Ihnen nur anraten, die Hilfe des Mieterschutzbundes in Anspruch zu nehmen. Einem derart dreisten VM können Sie nur auf diese Art begegnen. Und teuer ist das im übrigen auch nicht!

Zögern Sie nicht!

Andreas Mayer

Jannemann 27.12.2008 12:54

Guter Gott!

Ich hoffe, ich habe hier korrekterweise die Ironie in der Antwort verstanden...

Frohes Fest,
Jan

Feffek Experte! 29.12.2008 10:17

Hallo Billy,

gemäß deinen Angaben und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung (vgl. BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, hat dein Vermieter das Recht dir eine Kündigung auszusprechen.

In wieweit die Dir vorliegende schriftliche Kündigung eine fristlose bzw. einfache Kündigung darstellt kann ich dir nicht sagen, da ich die nicht vorliegen habe. Wenn du dir jedoch den o.g. Gesetzestext anschaust, wirst du sehen, dass dein Vermieter, sich weitestgehend an die gesetzliche Regelungen hält.

Anders als den Eintrag von AMAyer, würde ich dir nahe legen (Sofern du dort gerne wohnst) eine deutlich friedliche Einigung mit deinem Vermieter zu finden (z.B. Ratenzahlung). Es gibt viele Möglichkeiten! Lass dich nur nicht hängen?

Ebenso versuche ?sofern du eine Einigung erzielst hast ? umgehend ein Mietvertrag ab zuschließen und diesen lasse ggf. über den örtlichen Mieterverein prüfen.

@ AMAyer: Ich kann nicht verstehen, wie man so schrieben bzw. empfehlen kann! Zumal nicht einmal du den Kopf dafür hinhalten muss, sondern Billy. Somit kann ich mich nur dem Eintrag von Jan anschließen: Ich hoffe, ich habe hier korrekterweise die Ironie in der Antwort verstanden...

Gruß
Feffek

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