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maxbrb hat diese Frage gestellt
ich bin vor einigen jahren fristlos gekündigt worden(schulden)....mit einer monatlichen ratenzahlung wurde vom gericht entschieden das ich in der wohnung bleiben kann....
ich habe quasi ein anerkenntisurteil beommen worin steht das ich wohnung zu räumen habe. bis zur räumung bin ich verpflichtet eine nutzungsentschädigung zu zahlen.....
das alles habe ich gemacht ohne zwischen fälle. nun will ich aber ausziehen.. die frage die sich mir stellt ist ob ich als mieter( oder nutzungsentschädiger) eine kündigungsfrist einhalten muss... wenn ja wie lange...

gruß

2 Kommentare zu „hallo”

edy Experte! 21.09.2010 20:25

Hallo maxbrb,
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Mit der Kündigungsfrist haben beide Parteien die Möglichkeit sich auf die neue Situation einzustellen ( Der VM kann sich einen neuen Mieter suchen/ der Mieter kann sich in dieser Zeit eine neue Wohnung suchen.
Hättest du keine Kündigungsfrist dann würde die Wohnung so lange leer stehen bis
ein Nachmieter gefunden würde.
D.h. der VM hätte einen Mietverlust.
lg
edy

Bladder Experte! 22.09.2010 10:53

Ich sehe das etwas anders wie "edy".

Das Mietverhältnis ist fristlos gekündigt.
Der Auszug ist im Räumungsurteil angeordent und es wird auch keine Miete sondern Nutzungsentschädigung gezahlt.
Demnach besteht kein Mietverhältnis mehr.

Ich kann keinen Grund für eine gesetzliche Kündigung erkennen.

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