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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In meiner Wohnung (ca 5 Jahre alt) haben sich der Großteil der Fliesen gelöst (ohne Verschulden meinerseits... wohl Baumangel).

Nun wird das Bad neu gefliest usw. und ich habe mindestenst 4 Tage keine Toilette und kein Waschbecken zur Verfügung. Auch meine Waschmaschine... kann ich nicht nutzen. Mal abgesehen vom entstehenden Dreck usw.

Ich werde wohl für die Tage ausziehen müssen.

Kann ich die Miete mindern? Hat wer eine zuverlässige Aussage dazu? Gibt es Gesetze oder Urteile?

Danke!
Stichwörter: mietminderung + unnutzbarkeit + bades

3 Kommentare zu „Mietminderung bei Unnutzbarkeit des Bades?”

Susanne Experte!

Eine zuverlässige und rechtsverbindliche Aussage dazu erhalten Sie nur beim Anwalt.
Wäre zu Bedenken, dass hier nur eine prozentuale Mietminderung möglich ist. Bei 500€ Kaltmiete und 4 Tagen wären das bei einer Minderung von 50%, was sehr hoch angesetzt ist, gerade mal 33€.
Inwiefern sich hier der Gang zum Anwalt lohnt bzw. Ärger mit dem Vermieter, denn erfreut ist der sicher nicht, müssen Sie entscheiden.

Gast Experte!

Eine zuverlässige und rechtsverbindliche Aussage dazu erhalten Sie nur beim Anwalt.
Wäre zu Bedenken, dass hier nur eine prozentuale Mietminderung möglich ist. Bei 500€ Kaltmiete und 4 Tagen wären das bei einer Minderung von 50%, was sehr hoch angesetzt ist, gerade mal 33€.
Inwiefern sich hier der Gang zum Anwalt lohnt bzw. Ärger mit dem Vermieter, denn erfreut ist der sicher nicht, müssen Sie entscheiden.[/quote:f6639]

Danke für die Info. Hatte irgendwo gelesen, daß man allein für eine nicht nutzbare Toilette schon 80% einbehalten kann (wenn's die einzige ist- was der Fall ist).

Zudem ist die Frage ob es mit 4 Tagen getan ist.
Wo man in dieser Zeit wohnt. (Kosten dafür)
Und wer die komplett eingestaubte Wohnung dann putzt (ich wohl <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> ).

Es geht einfach auch darum, daß ich seit Monaten an den Vermieter hinrede und er nichts unternommen hat. Ich klebe schon alle Fliesen mit Thesa aneinander, damit mir keine auf den Kopf fällt oder auf mein Glasregale, meine Waschmaschine... Das ärgert einen dann!

volker* Experte!

Hallo Mieterin,

es gibt ein altes Urteil aus Berlin mit der 80 % Minderung. Ob die Sachverhalte des Urteils mit den von dir geschilderten identisch sind, müsste ggf. ein Anwalt klären.

Die Verunreinigungen, die durch die Bauarbeiten entstehen, sind vom Vermieter (oder einer von ihm beauftragten Firma) zu beseitigen. Wenn du das allein machst, hast du einen entsprechenden Anspruch.

Also mit dem Vermieter vor Beginn der Bauarbeiten klären, wer die Verschmutzungen beseitigt und dass eine Ersatztoilette bereit gestellt wird.

Viele Grüße
Volker

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