Susanne
Wenn die Reparatursumme 100.-übersteigt, muss sie nicht vom Mieter getragen werden. Es handelt sich hier nicht um Beteiligungssummen an Reparaturrechneung.
Es stellt sich hier die Frage nach dem Verursacher! Falls der Mieter mit Hilfe des Schlüsseldienstes nachweisen kann, dass es sich um Materialermüdung handelt, hat der VM die Kosten zu übernehmen, da es eine Instandsetzung ist.
DFK
Danke schon mal für die Antwort!
Dass das Schloss defekt war und getauscht werden musste steht gar nicht zur Diskussion, das haben wir uns extra vom Schlüsseldienst bestätigen lassen, erkennt der Vermieter auch an.
Er besteht allerdings darauf, dass wir erst ihn hätten informieren müssen, bevor wir einen Schlüsseldienst gerufen haben. (hatten wir erfolglos versucht)
Da wir eigenmächtig Handwerker bestellt haben, will er halt nicht zahlen. Laut seiner Aussage hat er einen "Stamm-Schlüsseldienst", mit dem es billiger geworden wäre.
Susanne
Das ist ja schön für ihn. Den hätte er ja vorab den Mietern mitteilen können (im Aufzug steht ja auch die Adresse vom Notdienst).
Was wäre denn gewesen, wenn der VM im Urlaub gewesen wäre, hätte der M dann auch so lange warten müssen.
Wenn der VM nicht zahlt, kannst Du
1. entweder zum Rechtsanwalt gehen und das von dem klären lassen (da kannst Du dann gleich Deinen Mietvertrag prüfen lassen)
2. den geforderten Betrag mit der nächsten Miete aufrechnen und mal gucken, was der VM dann macht. (solltest Du vorher per Brief schriftlich anmelden!)