Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
nadinelu hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ende letzter WOche hat uns der Vermieter mitgeteilt, dass meine Wohnung verkauft wurde und ich zukünftig die Miete an den neuen Vermieter zu richten habe.
Ich habe natürlich schon Miete gezahlt für Februar, die ich nach Angabe der Bankverbindung wieder zurück bekomme und dann dem neuen Vermieter überweisen kann. Ich rief also an und die Dame sagte mir, dass sie mir das Geld nicht zurück überweisen könnte, weil ich Mietrückstand hätte. Da bin ich erstmal geplatzt, weil ich ja jeden Monat Miete zahle, aber eben gemindert und die Aussage Mietrückstand dann wohl nicht stimmt.
Hat der Vermieter nun das Recht, die Mietzahlung zurückzuhalten, obwohl diese eigentlich gar nicht mehr für ihn bestimmt ist??? IM Verwendungszweck steht auch drin Miete Februrar 09. Am Montag habe ich einen Termin beim Anwalt, wollte nur schonmal vorab wissen, was auf mich zukommt.

0 Kommentare zu „Hat der Vermieter das Recht, die Mietzahlung zurückzuhalten nach Verkauf wegen offener Beträge durch Mietmindung?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.