Gast
Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist gültig und unabhängig davon ob Sie tatsächlich einziehen oder nicht.
Rein rechtlich ist ein Vertrag zustande gekommen, den Sie erst wieder fristgerecht kündigen müssen. Haben Sie das nicht getan, so kann die Vermieterin die Miete von Ihnen verlangen, da Sie während der letzten Zeit nicht weiter nach anderen Mietern suchen konnte.
Bei einer Hotelbuchung muß der Gast ebenso ein Zimmer zahlen, das er zu spät oder gar nicht absagt.
Hier sollte man sich in einem Gespräch gütlich einigen aber das scheint nun kaum mehr möglich.