Susanne
Ja, aber wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus. Eine schriftliche Mitteilung, dass sie nicht allein in der Wohnung war?
Mieter1958
Die Vermieterin hat geschrieben:" Frau XY (Reinigungskraft) zog Frau XYZ (Mitarbeiterin einer Firma meiner Vermieterin) hinzu, die sich das Ergebnis der Reinigung ansah."
Es wurde nie abgesprochen, dass eine andere Person, außer der Reinigungskraft und der Vermieterin, die Wohnung betreten soll. Das hätte ich auch nie gestattet!