Berthelstal 25.07.2011 18:31
Aus meiner Sicht ist das alles korrekt.
Balkonexperte 25.07.2011 18:32
Dies ist die einzige Position, die nicht bezahlt werden muss. Einzuig die Erstellung einer Heizkostenrechnung muss der Mieter bezahlen.
Weitere Infos hier: Abr. Betriebskosten:
http://www.deutschesmietrecht.de/ExterneSeiten/PDF/BetriebskostenVO.pdf
Getzi 25.07.2011 18:40
Ich finde das trotzdem heftig, eine andere Nachbarin wohnt hier seit 6 Monaten und hat eine Abrechnung von 400 Euro bekommen, wir mit 10 Monaten 600 Euro, obwohl wir kaum da sind.Ich weiß von Mietern, das alles über einen Zähler läuft und dieses dann geteilt wird.Und daher entstehen diese hohen Kosten
Getzi 25.07.2011 18:46
Energiekosten LT Aufstellung 9037,75
Strom für Brenner und Pumpe 1633.24
Kaminfeger/Immesionsmessung 51.69
Wartung 448,77
Kosten für Ablesung und abrechnung 555,49
Davon Warmwasser 1859,89
Verbleiben von heizung 9867,05
Gesamte Wohnfläche 871,40 m²
Gesamter Energieverbrauch 195127 kwh
Balkonexperte 25.07.2011 19:37
Ich weiß von Mietern, das alles über einen Zähler läuft und dieses dann geteilt wird.Und daher entstehen diese hohen Kosten
Das ist doch Quatsch! Ihr Verbrauch an Wärme und Warmwasser wird individuell erfasst und abgerechnet. Sie bezahlen in erster Linie Ihren persönlichen Verbrauch. Und diesen Verbrauch sollten Sie überprüfen, sonst ist die nächste Abrechnung wieder so hoch.
Und fragen Sie den Vermieter, warum der Betriebsstrom für die Heizung so hoch ist. Haben Sie vielleicht einen Sonnenkollektor auf dem Dach?
Berthelstal 25.07.2011 22:11
@Balkonexperte: Nachfrage Beitrag 18:32
Welche muß man nicht bezahlen ???
Bladder 26.07.2011 08:24
Zitat:
Mir kommt es alles bisschen spanisch vor. Muss ein Mieter Gebäudeversicherung, Grundsteuer,Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung und Deichband zahlen?
Ja, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist!
Zitat:
Ich weiß von Mietern, das alles über einen Zähler läuft und dieses dann geteilt wird.Und daher entstehen diese hohen Kosten.
Sie haben doch die rechtliche Möglichkeit über einen Zeitraum von 4 Wochen die Abrechnung zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Dazu muss Ihnen der Vermieter die beleg zur Verfügung stellen, bzw. Sie dürfen sie beim Vermieter einsehen.
Bladder 26.07.2011 08:26
Korrektur: " die Belege" soll es heißen.
Balkonexperte 26.07.2011 08:44
@Berthelstal
Diese Kosten: Abr. Betriebskosten: 17,61 sind reine Verwaltungskosten und demnach nicht umlegbar. Auch dann nicht, wenn ein Dienstleister die Abrechnung erstellt hat.
Berthelstal 26.07.2011 16:25
@Balkonexperte
Entschuldigung, hatte ich überlesen.